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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen


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    Allgemeine Lieferungsbedingungen Projectorexpert.com; Handelsname von Netstar.

    Gegründet worden und Geschäftsstelle habend zu Haarlem:

    Spaarne 38
    2011 CJ Haarlem
    Niederlande

    Hiernach zu nennen Benutzer

    Artikel 1. Begriffsbestimmungen

    In diesen allgemeinen Bedingungen wird verstanden unter:

    "Benutzer": der Inhaber der allgemeinen Bedingungen;

    "Betrieb": ein Auftraggeber, der handelt in der Ausübung eines Betriebes oder Berufes;

    "Käufer": sachlicher Verbraucher oder Wiederverkäufer

    Artikel 2 Anwendbarkeit dieser Bedingungen

    1. Diese Bedingungen treffen für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Benutzer und Betrieb zu, auf die der Benutzer diese Bedingungen für zutreffend erklärt hat, insofern von diesen Bedingungen von Parteien ausdrücklich und schriftlich nicht abgewichen worden ist.
    2. Die diesbezüglichen Bedingungen treffen auch für Verträge mit Benutzer zu, für deren Ausführung Dritte einbezogen werden müssen.

    Artikel 3. Angebote

    1. Alle vom Benutzer heraugebrachten Angebote werden höchstens für eine Frist von 30 Tagen eingelöst
    2. In Abweichung von dem Bestimmten in Artikel 6:225 Absatz 2 des BGB ist der Benutzer nicht gebunden an in der Annahme vom potentiellen Käufer vorkommenden Abweichungen von Benutzers Angebot
    3. In Angeboten des Benutzers erwähnte Lieferzeiten und andere genannte Fristen für vom Benutzer zu vollbringenden Leistungen sind global und nur informativ, deren Überschreitungen gibt dem potentiellen Käufer nicht die Anrecht auf Schadenersatz oder Vertragslösung.
    4. Vom Benutzer angegebene Preise sind, wenn nicht anders erwähnt, gegründet auf Ausführung in normalen Arbeitszeiten und ausschließlich Transport-, Verpackungs-, Ablieferungs- und Installationskosten, MwSt und andere staatliche Abgaben.
    5. Bei einer zusammengesetzten Preisangabe besteht weder für Benutzer die Verpflichtung einen Teil der im Angebot inbegriffenen Sachen zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern, noch trifft Angebot des Benutzers automatisch für Nachbestellingen zu.
    6. Der Benutzer ist nur an seinem Angebot gebunden, wenn dessen Annahme vom potentiellen Käufer schriftlich innerhalb von 30 Tagen bestätigt wird. Die erwähnten Preise verstehen sich ausschliesslich MwSt, es sei denn anders erwähnt.

    Artikel 4.Lieferung

    Es sei denn anders vereinbart worden, erfolgt die Lieferung ab Büro/Lager des Benutzers in Haarlem.

    1. Der Käufer ist verpflichtet die gekauften Sachen abzunehmen am Moment, an dem diese bei ihm abgeliefert werden oder am Moment, an dem diese wie vereinbart ihm zur Verfügung gestellt werden.
    2. Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder nachlässig ist Auskunft über die Gründe der Verweigerung oder Nachlässigkeit zu erteilen, dann werden die Güter auf Lasten des Käufers gelagert. Der Käufer wird in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, unter denen auf jeden Fall Lagerungskosten, schuldig sein. Hierfür berechnet der Benutzer mindestens 12% des Ankaufsbetrags, einiges abhängig vom Zustand der gelieferten Güter.

    Artikel 5. Lieferfrist

    Die vom Benutzer angegebenen Lieferfristen gelten zwar annäherend und sind keine fatalen Fristen.

    1. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung soll der Käufer den Benutzer davon schriftlich in Verzug setzen und dem Benutzer eine angemessene Nachfrist erteilen, seine Verpflichtungen noch nachträglich zu erfüllen.
    2. Die vom Benutzer angegebene Lieferzeit fängt erst an, nachdem alle benötigten Angaben in seinem Besitz sind.

    Artikel 6. Teillieferung

    Es ist dem Benutzer erlaubt verkaufte Güter als Teillieferung zu liefern. Dies trifft nicht zu, wenn eine Teillieferung keinen selbständigen Wert hat. Wenn die Güter als Teillieferung geliefert werden, ist der Benutzer befugt, jeden Teil einzeln zu fakturieren.

    Artikel 7. Technische Anforderungen und so weiter

    1. Wenn die von den Niederlanden aus zu liefernden Artikel ausserhalb der Niederlande gebraucht werden müssen, haftet der Benutzer dafür, dass die zu liefernden Sachen den technischen Anforderungen oder Normen entsprechen, die von Gesetzen oder Bestimmungen des Landes gestellt werden, wo die Sachen gebraucht werden müssen, jedoch ausschliesslich, wenn beimVertragsabschluss Gebrauch im Ausland ausdrüchlich und schriftlich erwähnt worden ist.
    2. Alle anderen technischen Anforderungen, die vom Käufer an die zu liefernden Sachen gestellt werden und welche von den normalen geltenden Anforderungen abweichen, müssen vom Käufer beim Vertragsabschluss mit Nachdruck erwähnt werden

    Artikel 8. Auflösung des Vertrags.

    1. Ein Vertrag zwischen dem Benutzer und einem Käufer kann in folgenden Fällen sofort gelöst werden:
    2. Wenn nach dem Vertragsabkommen der Benutzer von Umständen Kenntnis bekommt, die dem Benutzer guten Grund geben zu befürchten, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    3. Wenn der Benutzer den Käufer beim Vertragsabkommen gebeten hat für dessen Erfüllung Sicherheit zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder trotz einer Aufforderung ungenügend ist.
    4. In genannten Fällen ist der Benutzer befugt, die weitere Ausführung des Abkommens aufzuschieben oder zur Lösung des Abkommens überzugehen, einiges unvermindert das Recht des Benutzers Schadenersatz zu verlangen.
    5. Wenn sich Umstände ergeben in bezug auf Personen und/oder Materialien, von denen sich der Benutzer bei der Ausführung des Abkommens bedient oder sich zu bedienen pflegt, welche derartig sind, dass die Ausführung des Abkommens unmöglich oder dermassen beschwerlich und/oder unverhältnismässig kostspielig wird, dass Einhaltung des Vertrags unzumutbar werden kann, ist der Benutzer befugt das Abkommem zu lösen.
    6. Wenn keine der obenerwähnten Gründe zutreffen, kann der Kauf nicht gelöst werden als durch Zahlung von 10% Rücktrittskosten.

    Artikel 9. Garantie

    1. Alle Lieferungen erfolgen unter der Standardgarantie des Fabrikanten der Lampe ( Erkundigen Sie sich nach der Deckung der Garantie zur Zeit Ihres Ankaufs).
    2. Die Garantie gilt nicht, wenn Schaden die Folge unzutreffender Behandlung ist oder das nicht richtig Befolgen der Instruktionen betrifft.
    3. Wenn die Garantie ein Produkt betrifft, das von einem Dritten produziert worden ist , beschränkt sich die Garantie auf die Garantie, die von betreffendem Produzenten für jenes Produkt erteilt wird.
    4. Standardlieferung ist nur die Hardware. Also ohne Software es sei denn auf die Faktur deutlich anders erwähnt. Sollte Software hinzugeliefert worden sein, so haftet der Benutzer nicht dafür und erteilt er keine Garantie.

    Artikel 10. Eigentumsbehalt

    1. Alle vom Benutzer gelieferten Sachen bleiben das Eigentum des Benutzers bis der Käufer allen Verpflichtungen aus allen mit dem Benutzer geschlossenen Verträgen nachgekommen ist.
    2. Vom Benutzer gelieferte Sachen, die kraft des Absatzes 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen einer normalen Betriebsausführung weiterverkauft werden und niemals als Zahlmittel angewandt werden.
    3. Der Käufer ist weder befugt die unter den Eigentumsbehalt fallenden Sachen zu verpfänden noch in irgend anderer Weise zu belasten.
    4. Der Käufer gibt dem Benutzer oder einem und von ihm anzuweisenden Dritten unvorzüglich und unwiderruflich Zustimmung, in allen Fällen, in denen der Benutzer sein Eigentumsrecht ausüben will, alle Plätze zu betreten, wo sich die Eigentümer des Benutzers dann befinden werden und die Sachen von dort mitzunehmen.
    5. Wenn Dritte die unter Eigentumsbehalt gelieferten Sachen pfanden wollen oder Rechte daran begründen oder zur Geltung bringen, ist der Käufer verpflichtet den Benutzer so schnell anständigerweise erwartet werden darf davon in Kenntnis zu setzen.
    6. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu versichern und versichert zu halten gegen Brand, Entzündungs- und Wasserschaden und auch gegen Diebstahl und die Police dieser Versicherung auf erstes Verlangen zur Einsicht zu geben.

    Artikel 11. Mängel; Beschwerdenfristen

    1. Der Käufer muss die gekauften Sachen bei Ablieferung oder möglichst bald danach überprüfen (lassen). Hierbei muss der Käufer feststellen ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, und zwar:
    2. Ob die gelieferten Sachen was die Quantität betrifft dem Vereinbarten entspricht;
    3. Ob die gelieferten Sachen den Qualitätsanforderungen, oder wenn diese fehlen, den Anforderungen für einen normalen Gebrauch und/oder Handelszwecken entsprechen.
    4. Werden sichtbare Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt, dann muss der Käufer diese innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung dem Benutzer schriftlich melden.
    5. Nicht sichtbare Mängel muss der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich melden.
    6. Auch wenn der Vertragspartei rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme der erteilten Bestellungen bestehen.
    7. Sachen können nur nach vorangehender Einwilligung dem Benutzer zurückgeschickt werden
    8. Alle Kommunikation über Mängel und so weiter muss schriftlich per Einschreiben gemeldet werden.

    Artikel 12. Rückgabe

    1. Der Käufer hat das Recht, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen 7 Werktage nach Erhalt unter folgenden Bedingungen an den Nutzer zurückzusenden:
      1. Die Rücksendung muss immer im Voraus per E-Mail benachrichtigt werden.
      2. Die zurückgegebenen Artikel müssen ausdrücklich unbenutzt in der ursprünglichen, unbeschädigten und ungeöffneten Verpackung zurückgegeben werden. Die Kosten für die Rücksendung tragen Sie selbst.

      In diesem Fall erhält der Käufer den Kaufpreis zurück. Bereits bezahlte Beträge werden Ihnen innerhalb von maximal 30 Tagen zurückerstattet.

    2. Speziell für Sie zusammengestellte oder speziell für Sie bestellte Produkte können nicht zurückgegeben werden.

    Artikel 13. Preis/Preiserhöhung

    1. Es sei denn ausdrücklich anders erwähnt gelten die vom Benutzer abgegebenen Preise:
      1. in Euro
      2. ausschliesslich MwSt
      3. auf Grundlage vom Benutzer angewandten Mindestmengen
      4. ausschliesslich Transportkosten
      5. ab Lager
    2. Wenn der Benutzer mit dem Käufer einen bestimmten Preis vereinbart, ist der Benutzer trotzdem berechtigt zur Preiserhöhung, wenn der Benutzer deutlich machen kann, dass sich zwischen dem Angebotsmoment und Lieferung signifikante Preisänderungen in bezug auf Rohstoffe, Währungen und/oder Löhne oder sonstwie nichtvorhergesehene Umstände vollzogen haben.
    3. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, hat der Käufer das Recht den Vertrag zu lösen.

    Artikel 14. Zahlung

    1. Zahlung soll stattfinden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Benutzer angegebene Weise in der Währung, in der fakturiert worden ist.
    2. Wenn 14 Tage nach Rechnungsdatum verstrichen sind, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug; der Käufer ist ab das Verzugsmoment über den fälligen Betrag Verzugszinsen von 1% monatlich schuldig, es sei denn, dass die gesetzlichen Zinsen höher sind, in diesem Fall treffen die gesetzlichen Zinsen zu.
    3. Im Liquidations- und Konkursfall oder gesetzlichen Zahlungsaufschub des Käufers werden die Forderung des Benutzers und die Verpflichtungen des Käufers dem Benutzer gegenüber unverzüglich einklagbar
    4. Zahlung muss erfolgen ohne Nachlass oder Verrechnung.
    5. Vom Käufer durchgeführte Zahlungen dienen immer an erster Stelle zur Erledigung aller schuldigen Zinsen und Kosten, und an zweiter Stelle fälliger Fakturen, die am längsten offen stehen, sogar wenn der Käufer meldet, dass sich die Begleichung auf eine spätere Faktur bezieht.

    Artikel 15. Inkassospesen

    1. Ist der Käufer im Rückstand oder in Verzug im Nachkommen einer oder mehreren seiner Verpflichtungen, so kommen alle gerechtlichen und aussergerechtlichen Kosten zur Verwirklichung der Begleichung zu Lasten des Käufers. In jedem Fall ist der Käufer schuldig:
      1. über die ersten 3000 Euros 15%
      2. über das Mehrere bis 6000 Euros 10%
      3. über das Mehrere bis 15.000 Euros 8%
      4. über das Mehrere 3%
      5. Wenn der Benutzer deutlich macht, höhere Kosten gemacht zu haben, welche vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese für Vergütung in Frage.

    Artikel 16. Haftung

    1. Der Benutzer ist dem Käufer gegenüber ausschliesslich in folgender Weise haftbar: Für Schaden infolge Mängel in gelieferten Sachen gilt ausschliesslich die Haftung wie in diesen Bedingungen geregelt.
    2. Der Benutzer ist ausschliesslich haftbar wenn Schaden durch Absicht oder grober Schuld des Benutzers oder seiner Angestellten verursacht worden ist;
    3. Die Haftung des Benutzers beschränkt sich auf den Betrag der Leistung, die der Versicherer dem Benutzer in einem betreffenden Fall erteilt.
    4. Wenn die Versicherung in einzigem Fall keine Deckung bietet oder keine Leistung auszahlt und der Benutzer haftbar ist, beschränkt sich die Haftung des Benutzers auf zweimal des Fakturwerts der Transaktion, wenigstens der Teil der Transaktion, auf die die Haftung sich bezieht.
    5. Der Benutzer bietet alles auf zu jeder Zeit die richtige Information zu erteilen; es wäre jedoch möglich, dass sich Fehler ereignen, aber der Benutzer kann nur die Auskunft erteilen, die er selbst vom Fabrikanten angeliefert bekommt. Sollte sich trotzdem ein Fehler ereignen, so kann der Benutzer keine Haftung akzeptieren für irgendwelche Umstände, die sich daraus ergeben, ausgenommen der Berichtigung des betreffenden Fehlers.

    Artikel 17. Höhere Gewalt

    1. Unter höhere Gewalt wird in diesen allgemeinen Bedingungen verstanden neben was diesbezüglich im Gestz und Rechtsprechung verstanden wird, alle von aussen auftretende Ursachen, vorhergesehen oder nicht-vorhergesehen, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, wodurch der Benutzer nicht in der Lage ist seinen Verpflichtungen nachzukommen, Arbeitsstreiks im Betrieb des Benutzers dabei inbegriffen.
    2. Während der höheren Gewalt werden Lieferungsverpflichtungen und andere Verpflichtungen des Benutzers aufgeschoben. Wenn die Periode höherer Gewalt länger als 2 Monate dauert, in der der Benutzer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu lösen, ohne dass es in diesem Fall eine Verpflichtung zu Schadenersatz gibt.
    3. Wenn der Benutzer beim Eintreten der höheren Gewalt schon teilweise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, oder nur teilweise seine Verpflichtungen erfüllen kann, ist er berechtigt das schon Gelieferte bez. den lieferbaren Teil einzeln zu fakturieren und ist der Käufer verpflichtet diese Faktur zu begleichen als gälte es einen einzelnen Vertrag. Dies trifft jedoch nicht zu, wenn der schon gelieferte bez. lieferbare Teil keinen selbständigen Wert hat.

    Artikel 18. Produkttexte, Bilder und Spezifikationen

    Alle Bilder; Fotos, Zeichnungen usw.; Informationen über Gewichte, Abmessungen, Farben, Etiketten usw. auf der Internetseite des Benutzers sind nur ungefähre Angaben, Richtwerte und können nicht zu einer Entschädigung oder Beendigung des Vertrags führen.

    Artikel 19. Die Streitigkeitenschlichtung

    Der Richter im Wohnort des Benutzers ist ausschliesslich zuständig von Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen, es sei denn, dass der Amtsrichter zuständig ist. Trotzdem hat der Benutzer das Recht seinen Vertragspartei vor Gericht zu laden vor den nach dem Gestz zuständigen Richter

    Artikel 20. Anwendbares Recht

    Auf jeden Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Käufer ist das niederländische Recht zutreffend. Der Wiener Kaufvertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    Artikel 21. Änderung und Verwahrung der allgemeinen Bedingungen

    Diese Bedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer zu Haarlem in Verwahrung gegeben worden.

    Geltend ist immer die letzte deponierte Version bez. die Version wie die zur Zeit, wo die betreffende Transaktion zustande kam, galt.

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